Gefällt Ihnen vielleicht der freche Nasenbär besonders gut oder der stolze Pfauenmann, und wollen Sie persönlich zum Wohlergehen dieses Tieres beitragen, dann bietet Ihnen der Augsburger Zoo eine ungewöhnliche Möglichkeit Ihr Lieblingstier zu unterstützen.

Wollen Sie Ihre Verbundenheit zum Zoo zum Ausdruck bringen?

Wollen Sie einen Beitrag zum Artenschutz leisten und die Nachzucht seltener oder vom Aussterben bedrohter Tiere unterstützen?

Dann übernehmen Sie doch die Patenschaft für Ihr Lieblingstier. Für jeden Geldbeutel ist etwas dabei, von 50.- € für ein Kaninchen bis 4000.- € für einen Elefanten.

Bis 499.- € gilt die Patenschaft für ein Tier in einer bestimmten Tierart, ab 500.- € ist die Patenschaft für ein individuelles Tier im Augsburger Zoo definiert.

Ihr Beitrag entspricht dabei in etwa den Futterkosten für Ihr Patentier. Die Zeitdauer der Patenschaft beträgt immer ein Jahr. Danach werden Sie gefragt, ob sie diese gerne verlängern möchten, oder sich vielleicht lieber für ein anderes Patentier entscheiden.

Für die Übernahme einer Patenschaft erhalten Sie ab einem Betrag von 201.- € eine Spendenbescheinigung (bis 200.- € genügt dem Finanzamt der Nachweis der Überweisung), Sie werden auf einer Tafel im Zoo namentlich genannt und erhalten eine Patenschaftsurkunde. Einmal im Jahr werden dann spezielle Führungen für die Tierpaten durchgeführt. Dabei können Sie sich dann genau über Ihr Patentier informieren.

Suchen Sie HIER Ihr Lieblingstier aus.

Interesse? Dann wenden Sie sich an:

Zoo Augsburg
Brehmplatz 1
86161 Augsburg

oder Sie schicken ein Fax an 0821 567149-13
oder Sie rufen an 0821 567149-0
oder Sie schicken ein Email an info@zoo-augsburg.de

oder laden Sie gleich einen Patenschaftsvertrag als PDF herunter:
Zum Patenschaftsvertrag

Datenschutzhinweise zur Tierpatenschaft

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:
Zoologischer Garten Augsburg GmbH
Brehmplatz 1
86161 Augsburg
Tel: +49 821 567149-21
Fax +49 821 567149-13
www.zoo-augsburg.de
Geschäftsführerin und Direktorin: Dr. Barbara Jantschke
Registergericht Augsburg HRB 6066
Vorsitzender Aufsichtsrat: Reiner Erben
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
datenschutz@zoo-augsburg.de

2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir nutzen die Daten welche uns im Rahmen des Vertrags über die Tierpatenschaft zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Daten wie:
• Name / Vorname
• Adresse
• Telefonnummer
• E-Mail

3. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange wir diese zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher oder prozessinterner Pflichten benötigen. Besteht kein berechtigtes Interesse mehr, werden wir die Daten löschen.

4. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Personenbezogene Daten verarbeiten wir gemäß den datenschutzrechtlichen Grundsätzen nur in dem Maße, in dem es erforderlich ist, uns dies aufgrund anwendbarer rechtlicher Vorgaben erlaubt ist oder wir dazu verpflichtet sind.
Zweck dieser Verarbeitung ist die Bereitstellung bzw. Abwicklung einer Tierpatenschaft. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten zum Versand eines Newsletters, sofern Sie hierzu auf dem Vertrag zugestimmt haben
Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer Einwilligung der betroffenen Person basiert, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungen, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten, soweit dies zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten notwendig ist und dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

5. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen des Vertrags über eine Tierpatenschaft, müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die zur Abwicklung des Vorgangs erforderlich sind. Ohne diese Daten ist die Bearbeitung des Vorgangs und damit der Vertragsabschluss nicht möglich.